AGB/Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Haustechnik HOCHRIEDER

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haustechnik HOCHRIEDER GmbH für Elektro- und Alarmanlagentechnik sowie für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik

AGB – Stand 01/2013 

  1.  Geltung
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Haustechnik HOCHRIEDER GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
    2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.hochrieder.at 
    3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. 
    4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung. 
    5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Angebot/Vertragsabschluss
    1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 
    2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 
    3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden. 
    4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. 
    5. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
  3. Preise
    1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
    2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. 
    3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. 
    4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 
    5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 
    6. Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.3 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.4 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist. 
    7. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
  4. Beigestellte Ware
    1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
    2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
  5. Zahlung
    1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
    2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
    3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
    4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
    5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
    6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
    7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
    8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
    9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und Zweck-entsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von €10 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
  6. Bonitätsprüfung
    1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschafts-auskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
    2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
    3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
    4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (z.B. Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
    5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
    6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
  8. Leistungsausführung
    1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
    2. Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
    3. Zugangscodes sowie die Dokumentation für die Programmierung verbleiben bei uns, bis der Kunde deren Ausfolgung verlangt. Wünscht der Kunde die Ausfolgung, sind wir berechtigt, eine Dokumentation des Zustandes der Alarmanlage im Zeitpunkt der Ausfolgung anzufertigen und ist der Kunde verpflichtet, daran mitzuwirken. Der Kunde verpflichtet sich, das Entgelt für die hierfür sowie für Änderung der Errichtercodes, Übergabe der Daten, etc. notwendige Arbeitszeit und erforderliche zusätzliche Kosten (An- und Rückfahrt) zu tragen.
  9. Leistungsfristen und Termine
    1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
    2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
    3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
    4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
  10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
    1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
    2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Sicherung von Grundstücken, Objekten, Öffnungen, Räumen und/oder Personen durch Melder bewirkt, dass- bei Eindringen in den gesicherten Bereich und/oder- bei physikalischen Veränderungen in den gesicherten Bereichen gegenüber den vom Hersteller festgelegten oder auf Kundenangaben abgestimmten Parametern jeweils Alarm ausgelöst wird;
    3. Darüber hinausgehende Funktionen und Sicherungen, insbesondere die einer Einbruchsverhinderung, bieten die Alarmsysteme nicht.
    4. Fehl- und/oder Täuschungsalarme, ausgelöst insbesondere durch falsche Bedienung oder durch Einwirkung aus der Umgebung, können nicht ausgeschlossen werden.
    5. Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die auf Grund Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes, Regel der Technik und sonstigen als Vertragsinhalt vereinbarten Hinweisen erwartet werden dürfen.
    6. Aufgrund physikalischer Tatsachen kann bei keinem Funkverfahren, folglich auch bei keinem Funkalarmsystem, eine 100 %-ige Verfügbarkeit der Funkübertragung garantiert werden.
    7. Für die Errichtung von Funksystemen ist vorab generell eine Messung erforderlich, ob ein solches System an den gewünschten Stellen funktionsfähig ist. Wird auf Wunsch des Kunden eine Messung aus Kostengründen unterlassen, gilt die Leistung vereinbarungsgemäß auch als vertragskonform, wenn das System nach Fertigstellung die Funktionen nicht erbringen kann. Mehraufwendungen zur Erreichung der Funktionsfähigkeit sind, sofern vom Kunden in der Folge gewünscht, auch von diesem zu tragen.
  11. Behelfsmäßige Instandsetzung
    1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
  12. Gefahrtragung
    1. Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (z.B. Werkzeug) gehen zu seinen Lasten.
  13. Annahmeverzug
    1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfrist-setzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
    2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei unseinzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 4% zusteht.
    3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
    5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
  14. Eigentumsvorbehalt
    1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
    3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.
    4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
    5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
    6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
    7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
    8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
    9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.
  15. Schutzrechte Dritter
    1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
    2. Der Kunde hält uns dies bezüglich schad- und klaglos.
    3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
  16. Unser geistiges Eigentum
    1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
    2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
    3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
  17. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
    2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungs-Zeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
    3. Mit dem Tag, an welchem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Annahme bei Überprüfungsmöglichkeit des Kunden als in seine Verfügungsmacht übernommen.
    4. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
    5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
    6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
    7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
    8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
    9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
    10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
    11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
    12. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.
    13. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
    14. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
    15. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
  18. Haftung
    1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
    3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
    4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
    5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
    6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
    7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften,Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
  19. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
    2. Wir wie ebenso wie der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
  20. Allgemeines
    1. Es gilt österreichisches Recht.
    2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Sieghartskirchen).
    4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. 
Datenschutzerklärung - Haustechnik HOCHRIEDER

Allgemeine Datenschutzerklärung

Hier können Sie Ihre Cookie-Einstellungen bearbeiten:

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Haustechnik Hochrieder GmbH sehr wichtig. Im Folgenden erläutern wir, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, welche Rechte Sie nach dem geltenden Datenschutzrecht haben und wie Sie diese ausüben können. Diese Datenschutzerklärung gilt für sämtliche vorvertragliche Tätigkeiten und Verträge mit den Unternehmen der Haustechnik Hochrieder GmbH.

gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung

 

  1. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
    1. Die im Zuge von vorvertraglichen Tätigkeiten oder bei Zustandekommen eines Vertrags von Ihnen bekanntgegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der damit verbundenen Tätigkeiten verarbeitet. Dazu zählen beispielsweise:•die Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung
      -die Erstellung von Offerten und Planungsleistungen
      -die Durchführung von Beratungen und Serviceleistungen, etc.
      -die Vertragserfüllung
      -bei berechtigtem Interesse des Verantwortlichen
      -die Baustellenabwicklung
      -die Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung
      -die Gewährleistung
      -die Servicevereinbarungen
      Ohne Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können wir unter Umständen unsere vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen und somit keinen Vertrag mit Ihnen abschließen. Wir verwenden Ihre Daten in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den vorliegenden Datenschutzhinweisen, um Ihnen die von Ihnen gewünschten Services, Produkte und Dienstleistungen bieten zu können.
  2. Datenerhebung bei Dritten
    1. Gegebenenfalls verarbeiten wir Daten von folgenden Quellen:
      – aus öffentlichen Registern (zB Grundbuch, Firmenbuch, Vereinsregister)
      – Auskunfteien über Kreditverhältnisse gem. § 152 GewO (Bonitätsdaten, Stammdaten)
      – Aus Veröffentlichungen in den Medien
  3. Datenverarbeitung für einen anderen Zweck
    1. Austausch von Bonitätsdaten – Forderungsmanagement
      Vor Abschluss eines Vertrages und während eines aufrechten Vertragsverhältnisses mit Ihnen haben wir ein berechtigtes Interesse daran, mehr über Ihre Bonität zu erfahren. Wir verwenden Ihre Daten, um Ihre Identität zu prüfen und Auskünfte über Ihre Bonität bei Auskunfteien über Kreditverhältnisse gem. § 152 GewO einzuholen. Während des aufrechten Vertragsverhältnisses übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten an Auftragsverarbeiter sowie sonstige Dienstleister (wie etwa Rechtsdienstleister, Inkassobüros) zur Durchsetzung unserer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, wenn Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten. Weiters werden Zahlungserfahrungsdaten über Ihre unbestrittenen, nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlten Forderungen zur rechtmäßigen Verwendung an Auskunfteien über Kredit-verhältnisse im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gem. § 152 GewO übermittelt.
  4. Werbung
    1. Wir verwenden Ihre Kontaktdaten für die elektronische und postalische Übermittlung von Direktwerbung für Serviceleistungen, Produktinformationen und neue Angebote, Einladungen zu Veranstaltungen oder Gewinnspielen. Im Falle von elektronischer Kommunikation wird Ihr Nutzungsverhalten (z.B. Öffnungsraten, Klickraten) gespeichert und zur Verbesserung unserer Kommunikation (z.B. Inhalte, Angebote) verwendet. Eine Abmeldung von der elektronischen Kommunikation ist jederzeit per E-Mail an technik@hochrieder.at und zusätzlich in jedem Newsletter per Abmeldelink möglich.
  5. Verbesserung unserer Produkte und Services
    1. Um Beratungen bestmöglich durchzuführen und unsere Produkte und Services laufend zu verbessern, verarbeiten wir Daten über Beratungsergebnisse, Kundenkorrespondenz und Ergebnisse von Kundenbefragungen.
  6. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten
    1. Ihre Daten werden nur an vorher sorgfältig ausgewählte und vertraglich verpflichtete Auftragsverarbeiter weitergegeben. Zudem werden Ihre Daten von uns nur an Dritte weitergeleitet, die dem strengen EU-Datenschutzrecht unterliegen oder die zur Einhaltung eines entsprechenden Schutzniveaus verpflichtet sind. Auftragsverarbeiter außerhalb der europäischen Union werden von uns nur dann beauftragt, wenn für dieses Drittland ein Angemessenheitsbeschluss der europäischen Kommission vorliegt, oder wir mit dem Auftragsverarbeiter geeignete und angemessene Garantien vereinbart haben.

      Zu diesen Auftragsverarbeitern zählen:
      – Die Gesellschaften der Haustechnik Hochrieder GmbH als Auftragsverarbeiter und/oder Dienstleister zur Vertragserfüllung wie etwa Rechnungslegung, Kundenhotline, Kundenanfragen, Rechnungskontrolle …
      – Kreditversicherer zur Vertragserfüllung•externe Auftragsverarbeiter, wie z.B. Partner
      – Hersteller und Lieferanten, z.B. zur Abwicklung von Garantiefällen•externe Dienstleister der Haustechnik Hochrieder GmbH wie z.B. Marktforschungsinstitute
      – öffentliche Einrichtungen und Behörden zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen sowie Abwicklung von Förderungen
      – Versand-bzw. Logistikpartner für die Zustellung von Bestellungen
      – Soziale Medien in denen Haustechnik Hochrieder eine Firmenseite betreibt (Facebook, Instagram)

  7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
    1. Ihre personenbezogenen Daten werden in unseren Systemen für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, für Serviceleistungen und für Werbezwecke bis auf Widerruf gespeichert. Darüber hin-aus werden diese Daten im Sinne gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (bspw.nach § 212 UGB, §§ 132f BAO, §§ 76 u. 81 ELWOG) und zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufende Gewährleistungs- oder Garantiefristen sowie
      bei unbeweglichen Dingen mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren gespeichert.
  8. Einwilligung -Widerruf
    1. Werden Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihren Widerruf können Sie uns per E-Mail an die technik@hochrieder.at übermitteln.
  9. Ihre Rechte im Zusammenhang mit Datenschutz
    1. Auskunftsrecht:
      Sie können von uns eine Bestätigung darüber verlangen, ob und in welchem Ausmaß wir Ihre Daten verarbeiten.
      – Recht auf Berichtigung:
      Sind Ihre personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten, unvollständig oder unrichtig, können Sie von uns jederzeit deren Berichtigung bzw. deren Vervollständigung verlangen.
      – Recht auf Löschung:
      Sie können von uns die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern wir diese unrechtmäßig verarbeiten oder die Verarbeitung unverhältnismäßig in Ihre berechtigten Schutzinteressen eingreift. Eine Löschung ist nicht möglich, wenn wir unseren gesetzlich geregelten Aufbewahrungspflichten nachkommen müssen.
      – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
      Sie können von uns in den nachstehenden Fällen eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen
      – wenn Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen;
      – wenn die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig ist, Sie aber eine Löschung ablehnen und stattdessen eine Einschränkung der Datennutzung verlangen
      – wenn wir die Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigen, Sie diese Daten aber noch zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen brauchen, oder
      – wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten eingelegt haben.
  10. Recht auf Datenübertragbarkeit:
    1. Sie können von uns verlangen, dass wir Ihnen Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen, sofern
      – wir diese Daten aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung oder aus berechtigtem Interesse verarbeiten oder die Verarbeitung zur Vertragserfüllung zwischen uns erforderlich ist, und
      – die Verarbeitung Ihrer Daten mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
  11. Widerspruchsrecht:
    1. Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einlegen, sofern ein überwiegendes Schutzinteresse an Ihren Daten besteht. Der Zusendung von Werbung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
  12. Beschwerderecht:
    1. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen österreichisches oder europäisches Datenschutzrecht verstoßen, so ersuchen wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um allfällige Fragen aufklären zu können.

      Um Ihre Rechte auszuüben, wenden Sie sich bitte an:

      Haustechnik Hochrieder GmbH
      Pressbaumerstrasse 11
      A-3443 Sieghartskirchen
      Tel.: +43 (0) 2274 2238-0
      Fax: +43 (0) 2274 2138
      technik@hochrieder.at

      Um den Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Privatsphäre zu gewährleisten, fordern wir im Fall der Geltendmachung eines der genannten Rechte im Zweifel zusätzliche Informationen zum Nachweis Ihrer Identität an. Sollten Sie eines der genannten Rechte offenkundig grundlos oder besonders häufig, wahrnehmen, so können wir ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die Behandlung Ihres Ansuchens verlangen oder die Bearbeitung Ihres Ansuchens verweigern. Sie haben selbstverständlich auch das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde, oder bei einer anderen Aufsichtsbehörde innerhalb der EU, zu beschweren. 

  13. Kontakt mit uns
    1. Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail-Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
  14. Cookies
    1. Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt
      werden. Sie richten keinen Schaden an.Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
  15. Targeting und Werbecookie
    1. Diese Cookies sammeln Informationen über das Nutzungsverhalten der User unserer Website, um sicherzustellen, dass nur Werbemittel präsentiert werden, die für unsere User interessant sein könnten. Targeting- und Werbecookies können auch dazu verwendet werden, einen erneuten Besuch unserer Website oder den Besuch einer Website die Teil des Werbepartnernetzwerks unseres Unternehmens ist, zu erkennen. IP-Adressen werden dabei nur anonymisiert und verschlüsselt gespeichert. Die Auswahl an angezeigten Informationen kann basierend auf den Interessen des Users oder auch darauf, welche Werbung dieser zuvor angeschaut hat, getroffen werden. Zudem wird dafür gesorgt, dass Werbung korrekt angezeigt und verhindert, dass dieselbe Werbung zu oft ausgespielt wird. Auch die Messung der Effizienz von Werbekampagnen erfolgt mittels dieser Cookies. Die Speicherdauer dieser Cookies beträgt drei Monate. Um die von Ihnen gespeicherten anonymisierten Daten einzusehen bzw diese zu löschen (Opt Out), benutzen sie bitte folgenden Link: https://site.adform.com/privacy-policy-opt-out/
  16. Datenschutzerklärung Google Maps
    1. Diese Webseite verwendet das Produkt Google Maps von Google Inc. Durch Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie Nutzung der automatisiert erhobenen Daten durch Google Inc, deren Vertreter sowie Dritter einverstanden. Die Nutzungsbedingungen von Google Maps finden sie hier: https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html
  17. Web-Analyse durch Google Analytics
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      Unser Anliegen im Sinne der DSGVO ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert.
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    1. Sie können dies verhindern, indem Sie Ihren Browser so einrichten, dass keine Cookies gespeichert werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
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  19. Zusatz zur Datenverarbeitung
    1. Wir haben mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Mehr über den Zusatz der Datenverarbeitung finden Sie hier: https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de&utm_id=ad
  20. IP-Anonymisierung
    1. Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend durch Löschung der letzten 8 Bit pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich. Mehr über die IP-Anonymisierung finden Sie hier: https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de&utm_id=ad
  21. Zwecke der Verarbeitung
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